Update zum Prostitutionsschutzgesetz

Die Umsetzung des am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Prostitutionsschutzgesetzes begann chaotisch und wer dachte, dass es nach einer gewissen Eingewöhnungsphase reibungsloser ablaufen würde, sieht sich enttäuscht. Ganz im Gegenteil, die einzelnen Behörden laufen zurzeit zur Höchstform auf und sind an Kreativität in Sachen Prostitutionsverhinderung nicht mehr zu überbieten.

Unsere Volksvertreter geben zu, dass sie durch die Registrierungspflicht der Sexworker und durch die Konzessionierung der Betriebe einen nachvollziehbaren Datenbestand aufbauen wollen – soweit so schlecht!

Aber was machen die Ordnungsbehörden mit den Kundendaten, die sie bei ihren Kontrollen sammeln? Gehen diese Daten in einen großen Datenpool „Freier“ und wie werden sie eingesetzt?

Muss der normale Durchschnittsmann bei dem beschreiten des Rechtsweges gegen einen Behördenbescheid damit rechnen, dass man ihm in Hinblick auf seine sexuellen Aktivitäten von einem Rechtsstreit abrät?

Howard Chance verweist an dieser Stelle auf die neue DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) die ab dem 25.05.2018 gilt.

Hier herrscht ein besonderer Aufklärungsbedarf und die Gerichte sind gefragt!

Aber auch die Presse ist gefragt. Die Mitarbeiter der öffentlichen Hand scheuen in der Regel das Licht der Öffentlichkeit. Eine Entscheidung zu treffen und dann süffisant auf den Rechtsweg zu verweisen ist etwas anderes als der Öffentlichkeit Rede und Antwort zu stehen.

Was kann der „normal“ Bürger dagegen tun?


Auf keinen Fall sollte man sich einschüchtern lassen.
Bei einer Kontrolle nur seine Personendaten angeben, keine Angaben zum Vorwurf machen.

Fühlt man sich ungerecht behandelt, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde ratsam.

Hier ein Artikel aus Aachen, wie sich die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht verhalten sollten.

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